Kurzes Video einer Meeresschildkröte . Aufgenommen Sommer 2007 Makadi Bay, Ägypten. Basis "ExtraDivers".

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TC- Octopus e.V. Kraghammer Sattel Nutzungsbedingungen

Hallo liebe Taucher,
wir freuen uns, daß Ihr euch für das interessante und abwechslungsreiche Tauchgebiet an der Biggetalsperre im Sauerland interessiert.

Aufgrund zahlreicher Tauchunfälle in früheren Jahren hat der Ruhrtalverband in Zusammenarbeit mit den Tauchsportvereinen der IG Bigge strengere Auflagen und Bedingung ausgearbeitet. Seit dem Jahr 2000 hatten wir dadurch am Kraghammer Sattel keinen ernsthaften Tauchunfall mehr !!! Toi, Toi, Toi!!!!!

Daher zunächst einige grundsätzliche Regeln für den Kraghammer Sattel: Nicht gestattet sind:

  • Solo Tauchgänge
  • Wiederholungstauchgänge
  • Apnoetauchgänge
  • Deko Tauchgänge

Folgende Nachweise sind erforderlich und werden vor dem Tauchgang überprüft:

  • Brevetierung (DTSA * nur mit TL Begleitung)
  • gültige ärztliche Untersuchung. Es gilt folgende Regelung:
(Taucher von 15 bis 39 Jahre alle 3 Jahre, ansonsten 1x pro Jahr)
  • Tauchsportversicherung z.B.: VDST oder DAN


Tauchrichtung ist von der Treppe aus nach links (Osten). Es ist gemäß Vorgabe des Ruhrtalverbandes nicht zulässig von der Treppe aus nach rechts (Westen) zu tauchen. Bei Zuwiderhandlung droht Tauchverbot !!


Nutzungsordnung für das Tauchgebiet
Der Tauchbetrieb im Tauchgebiet „Kraghammer Sattel“ findet ausschließlich an den festgelegten und durch Aushang bekanntgegebenen Terminen statt.

Es werden pro Tauchtermin maximal 56 Tauchgänge zugelassen.
Bitte Tauchgänge über diese Homepage anmelden
Achtung: Wer ohne Anmeldung anreist, kann leider nicht informiert werden, wenn das Tauchgebiet kurzfristig vom Ruhrverband gesperrt wird. Kommt hin und wieder vor wegen Wasserablass.

Die Ausrüstung muss kaltwassertauglich sein. Zwei getrennt absperrbare erste Stufen sind Pflicht.

Das Tauchen geschieht auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung und
auf eigene Gefahr. In allen hier nicht geregelten Punkten gelten die Richtlinien des VDST. REGRESSANSPRÜCHE sind ausgeschlossen!
Während der Öffnungszeit ist ein Verantwortlicher vor Ort. Er übt die Aufsicht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die diensthabende Person Tauchgruppen, bevor sie ins Wasser gehen, in eine separate Liste namentlich einzutragen hat. Der Tauchpass ist bei der Anmeldung dem Diensthabenden abzugeben.
Tauchen ist nur gestattet unter Vorlage einer gültigen tauchsportärztlichen Bescheinigung und dem Nachweis einer entsprechenden Versicherung z.B. VDST oder DAN..

Es wird nochmals das Lichtbild im Tauchpass mit dem Taucher überprüft. Dadurch soll verhindert werden, dass bei starkem Tauchbetrieb unangemeldete Taucher „durchrutschen“.
Die Taucher müssen mindestens über DSTA - Silber ** oder über ein, der Äquivalenzliste entsprechendes Brevet verfügen. DTSA *- Taucher haben die Möglichkeit, in Begleitung eines Tauchlehrers am Kraghammer Sattel zu tauchen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tauchgruppengröße Tauchlehrer + max. 2 DTSA * - Taucher nicht übersteigt.
Jede Tauchgruppe besteht mindestens aus 2 Personen und muss einen Gruppenführer benennen. Er übernimmt die Verantwortung für die gesamte Gruppe.
Die Tauchgruppen haben vor dem Tauchgang eine Boje zu setzen. Das Tauchgebiet ist durch feste Bojen abgegrenzt und darf nicht verlassen werden!
Für die Nutzung des Tauchgebietes „Kraghammer Sattel“ wird eine Gebühr von 3,5€ erhoben. Die Tauchgebühr ist vor dem Tauchgang an den Diensthabenden zu entrichten.

Es dürfen keine dekompressionspflichtige Tauchgänge, Apnoetauchgänge, Wiederholungstauchgänge, Eistauchgänge und keine Beginnerausbildung am „Kraghammer Sattel“ durchgeführt werden!
Es stehen nur beschränkt Parkplätze zur Verfügung, d. h., bei Belegung aller Parkplätze wird kein weiteres Fahrzeug zur Einfahrt freigegeben. Nach Beendigung des Tauchganges und des Ankleidens ist der Parkplatz unverzüglich zu verlassen. Die Zufahrten und Rettungswege sind freizuhalten!

An der Bigge ist zu unterlassen:

  • Fisch - und Wildfrevel
  • andere Erholungssuchende zu behindern oder zu belästigen
  • Eingriffe in die Natur vorzunehmen
  • das Füllen von Tauchgeräten mit Kompressor am Tauchgebiet
  • das Abbrennen von Lagerfeuern, Zelten, übernachten

 

Taucher, die sich nicht an die Benutzungsordnung halten, sind vom Tauchen auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Ordnung wird ein schriftlicher Bericht an einen der Vorstände der IG Biggesee gesendet. Dieser kann ein Tauchverbot für das Tauchgebiet „Kraghammer Sattel“ aussprechen.Der Ruhrtalsperrenverband kann das Tauchgebiet jederzeit, auch kurzfristig, für den Tauchbetrieb sperren. Durch vergebliche Anreise entstandene Kosten können nicht erstattet werden.

Jeder Taucher erkennt durch Unterschrift die Benutzungsordnung an.
Die Benutzungsordnung für das Tauchgebiet „Kraghammer Sattel“ ist am 01.09.1994 in Kraft getreten.





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